Altenzentrum Jüdische Gemeinde
Bornheimer Landwehr 79 b
60385 Frankfurt am Main
Telefon 069 / 4 05 60-0
Telefax 069 / 4 05 60-111
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Betreutes wohnen
Sinn des betreutem Wohnen in der Wohnanlage ist es, den dort wohnenden älteren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes maß an Sicherheit und Selbstständigkeit zu gewährleisten und so die Voraussetzungen für ein möglichst langes verweilen in der eigenen Wohnung zu schaffen. Es versteht sich von selbst, dass eine betreute Altenwohnung kein Ersatz für ein Pflegeheim und die dort mögliche intensive pflegerische Zuwendung sein kann.


Die Altenwohnanlage verfügt zur Zeit über 111 Wohneinheiten, wovon drei im Erdgeschoss gelegene Wohneinheiten für Behinderte ausgestattet sind. Alle Wohnungen sind mit einer Notrufanlage und einer Nebenstelle, die eine direkte Anbindung an das Altenzentrum hat, ausgestattet. Mit deren Hilfe ist der Betreuungsdienst jederzeit erreichbar. Alle in der Wohnanlage lebenden Bürger haben die Möglichkeit, an den im Altenzentrum durchgeführten kulturellen Veranstaltungen, an Kaffee-Fahrten, Ausflügen etc. teilzunehmen. Die Zuordnung der Altenwohnanlage zum Altenzentrum ermöglicht ferner die Teilnahme am gemeinsamen Mittagstisch.


Die Voraussetzung zum Bezug einer solchen Wohnung ist der sogenannte Bindungsschein der Stadt Frankfurt. Bei den Wohnungen handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum.


Erfahrene Handwerker aus der Haustechnik sind Ihnen bei kleinen und größeren Problemen behilflich.


Wir möchten Sie nachfolgend über Art und Umfang des Betreuungsdienstes in der Altenwohnanlage informieren.


  • Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsdienstes ist die Rufbereitschaft “ rund um die Uhr“. Der Betreuungsdienst stellt durch geeignete organisatorische Regelungen sicher, daß im Notfall auch nachts und an Wochenenden rasch “ Erste Hilfe “ geleistet werden kann und die erforderliche Ärztliche Versorgung durch einen Arzt erfolgt.Das Betreuungsteam benachrichtigt Ihre Angehörigen, sofern deren Adresse bekannt ist und bemüht sich, gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihrem Arzt, um die Vermittlung ambulanter Hilfe zur häuslichen Pflege oder zur Weiterführung des Haushaltes und sonstige notwendig werdende Unterstützung bis hin zur Vermittlung eines geeigneten Pflegeheimplatzes.
  • Über die Notrufbereitschaft hinaus hält das Betreuungsbüro, geleitet von Frau Heisig, zu allgemein bekannten Zeiten Sprechstunden ab. In diesem rahmen unterstützt der Betreuungsdienst Sie gerne beim Umgang mit Ämtern und Behörden, insbesondere beim Ausfüllen von Formularen. Weiterhin werden Sie über soziale Angebote und Leistungen, ebenso wie über fragen der altersgerechten Wohnungseinrichtung oder Haushaltsführung betreut.
  • Wenn eine Bewohnerin oder Bewohner längere Zeit nicht gesehen wurde, ist der Betreuungsdienst in Ihrem Interesse verpflichtet, im Beisein eines Zeugen die Wohnung mit Hilfe des Generalschlüssels zu öffnen und nachzusehen.
    Es ist deshalb sinnvoll, wenn Sie vor einer längeren Abwesenheit den Betreuungsdienst Informieren.


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